Mit Fingern rechnendes Kind mit grünem Bleistift und Heft auf dem Tisch

Was kostet die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen?


Unser Kostenrechner gibt einen ersten Eindruck. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um die Verfahrensweisen an den offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) handelt.

Für förderberechtigte Eltern kann für die außerschulische Betreuung an den Norderstedter Grundschulen ein Antrag bei der Stadt Norderstedt gestellt werden.

 

 

Anfangs- und Endzeiten

6:30
7:30
Schul­beginn
Schul­ende
Kernbetreuung
16:00
17:30

Kosten

Monatlich
Jährlich

Übersicht unserer Betreuungsmodule der offenen Ganztagsgrundschulen:

Modulübersicht Entgelte ab 01.08.2026.pdf

 

Hinweise

  • Die angeboten Betreuungszeiten (Kernbetreuung sowie Früh- und Spätbetreuung) sind an allen OGGS in Norderstedt gleich.
  • Es gibt keine Wartelisten – jedes angemeldete Kind bekommt einen Platz.
  • Die Buchungen gelten verbindlich für ein Schuljahr.
  • Die Anmeldung für die Betreuung in der OGGS erfolgt ausschließlich über unser Elternportal.
  • Das Angebot für das pädagogische Mittagessen gilt nur in Verbindung mit der Buchung des Betreuungsmoduls am Nachmittag.

 

Bitte beachten Sie auch unsere vertraglichen Vereinbarungen:


Anmeldung / Neuregistrierung

Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt über das ElternPortal der BEB in Norderstedt gGmbH.
Für die Anmeldung im Elternportal sind ein Internet-Zugang und eine gültige Email-Adresse erforderlich.

Sind Sie bereits registriert, weil schon ein älteres Geschwisterkind von uns betreut wird? Dann melden Sie sich bitte direkt mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) im Elternportal an und fügen ein weiteres Kind hinzu.

 

Das Elternportal ist vom 01.04.2026 - 31.05.2026 geöffnet. In dem Zeitraum können Sie Betreuung für Ihr Kind anmelden.

 

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihre Daten gemeinsam durchgehen können.

Hier noch ein Hinweis zum Beginn der Betreuung:

Die Betreuung startet immer mit dem Tag der Einschulung. Sollten Sie eine Betreuung zwischen dem Sommerferienende und der Einschulung benötigen, sprechen Sie hierzu bitte direkt mit der Betreuungsleitung vor Ort. Wir können Ihnen für die 1 - 2 Tage eine Betreuung gemäß Ihres gebuchten Moduls anbieten, jedoch ohne Frühdienst.

Ein Einstieg während des laufenden Schuljahres müssen Sie bitte im Vorwege mit der Betreuungsleitung vor Ort klären.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an mail@beb-norderstedt.de oder auch telefonisch unter Tel. (040) 646 633 00 an uns.

Unsere Telefon- und Öffnungszeiten sind:

  • dienstags 10:00 - 12:00 Uhr
  • donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr
  • freitags 10:00 - 12:00 Uhr

Zahlung und Abrechnung

für Betreuung und Kurse

Zu den Zahlungen/Abrechnungen sollten Sie Folgendes wissen:

  • Alle aufgeführten Kosten sind MONATSPREISE.
  • Für die Betreuung zahlen Sie von September bis Juni (Folgejahr). Die Monate Juli und August sind kostenfrei aufgrund einer Mischkalkulation, um die Schließzeiten auszugleichen.
  • Buchungen von Ferienbetreuungen sind extra Leistungen. Sie erhalten hierzu separate Rechnungen. Bei der Ferienbetreuung ist das Mittagessen nicht abwählbar.

Bitte beachten Sie, dass die Kostenbescheide und Rechnungen über den Zugang Ihres Elternportals unter der Rubrik „Kostenbescheide & Kurszusagen“ abrufbar sind. Wir versenden diese aus Gründen der Nachhaltigkeit nur in Ausnahmefällen per Post.


Ermäßigungen

Ein paar Tage nach der Buchung von Betreuungsleistungen stellen wir Ihnen den Kostenbescheid über die Höhe der monatlichen Entgelte im Elternportal als Download zur Verfügung. Sofern Sie wohnhaft in Norderstedt sind, können Sie über das Rathaus der Stadt Norderstedt eine ERMÄSSIGUNG für die BETREUUNGSKOSTEN erhalten, wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen. (Es gilt die Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die KiTas). Anträge dazu erhalten Sie im Rathaus Norderstedt, Fachbereich KiTas, Rathausallee 50. (Tel. 040/ 53595 0) oder unter diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Erstbeantragung einer Ermäßigung den Kostenbescheid von der Betreuung benötigen.
Laden Sie sich hierzu bitte den Bescheid für den Monat in dem die Betreuung starten wird herunter. Diesen finden Sie im Elternportal unter "Kostenbescheide & Kurszusagen"

Darüber hinaus können Sie ggfs. beim Jobcenter eine Bildungskarte (BuT - Bildung und Teilhabe) beantragen, die Sie für die Verpflegung nutzen können. Diese können Sie bei der Stelle beantragen, von der Sie Sozialleistungen beziehen, z.B. beim Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle.

Einen entsprechenden Antrag finden Sie bei Ihrer Beratungsstelle vor Ort oder unter diesem Link.


Nachträgliche Änderungen am Betreuungsverhältnis

Bitte beachten Sie, dass Anmeldung, Abmeldung oder Umbuchung der Module nur folgenden Fällen möglich sind:

  1. Krankheit einer betreuenden Person, oder
  2. Umschulung des Kindes / Umzug, oder
  3. Arbeitszeitänderung, Arbeitsaufnahme oder -beendigung

Bitte belegen Sie eine der genannten Situationen mit Nachweisen.