Unbeaufsichtigtes Spielen
„Lassen und Beschränken“
Im Alltag der offenen Ganztagsbetreuung der BEB gGmbH ist die Aufsichtspflicht ein wichtiger Bestandteil, der nicht vom pädagogischen Auftrag zu trennen ist. Dieser Auftrag ist sogar im Gesetz verankert: „… bei der Erfüllung der Aufgaben sind … die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes … zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln … zu berücksichtigen“ (§9 SGB V III).
Die Kinder sollen Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und Sozialkompetenz entwickeln und ihre eigenen Grenzen und Stärken einschätzen lernen. Dafür brauchen Kinder Freiräume zum Ausprobieren und selbstständigem Handeln. Die Arbeit der pädagogischen MitarbeiterInnen der BEB ist daher ein ständiges Abwägen zwischen „Lassen und Beschränken“. Die Frage ist, wie kann es der Ganztag konkret ermöglichen, dass Kinder ohne permanente Aufsicht sicher spielen können, und nicht, ob sie es überhaupt dürfen. Die verantwortlichen Personen müssen das anhand der Fähigkeiten, des Entwicklungsstandes und des Alters der Kinder, aber auch anhand der Spielumgebung sowie der aufgestellten Regeln entscheiden.
Man darf den Begriff Aufsicht in Gedanken nicht in „auf Sicht“ umdeuten. Die pädagogischen MitarbeiterInnen müssen nicht Jede und Jeden ständig sehen. Sie müssen ungefähr wissen, wo die Kinder sind und was sie tun. Die Kinder müssen und sollen nicht permanent unter Beobachtung stehen. Nur so können wir unseren Bildungsauftrag erfüllen und die Kinder beim Erwerb von Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Fähigkeit zum Umgang mit Konflikten begleiten und unterstützen.