Unsere Pädagogik

Unsere Ganztagsbetreuung folgt pädagogischen Grundsätzen und organisatorischen Standards. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

Schulentwicklungstage (SET)

3 Schulentwicklungstage

Das System Schule mit allen Beteiligten benötigt in Abständen Zeit und Raum, um Prozesse der Schulentwicklung zu betrachten, zu planen, voranzutreiben und auch zu evaluieren. Aus diesem Grund erhalten Schulen die Möglichkeit, drei Schulentwicklungstage durchzuführen.

An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.


Gelebte Partizipation in den offenen Ganztagsschulen

Die Kinder haben ein „Recht auf den heutigen Tag“.

Partizipation ist ein fester Bestandteil in der sozialen Arbeit. Der Begriff bedeutet Beteiligung bzw. Teilhabe.


Unbeaufsichtigtes Spielen

„Lassen und Beschränken“

Im Alltag der offenen Ganztagsbetreuung der BEB gGmbH ist die Aufsichtspflicht ein wichtiger Bestandteil, der nicht vom pädagogischen Auftrag zu trennen ist. Die Kinder sollen Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und Sozialkompetenz entwickeln und ihre eigenen Grenzen und Stärken einschätzen lernen. Dafür brauchen Kinder Freiräume zum Ausprobieren und selbstständigem Handeln. Die Arbeit der pädagogischen MitarbeiterInnen der BEB ist daher ein ständiges Abwägen zwischen „Lassen und Beschränken“.


Medikamentenvergabe

Unsere Eltern sind verpflichtet, uns über notwendige Medikamenteneinnahme ihrer Kinder zu informieren. Grundsätzlich sind die BetreuerInnen nicht berechtigt, Medikamente zu verabreichen.

Im Falle einer Dauermedikation (z.B. Insulin) oder bei Notfallmedikamenten (z.B. bei Allergien), die die Einnahme auch am Nachmittag nötig machen, ist vom behandelnden Arzt ein Formular auszufüllen, in dem die Dosierung, der Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Gabe hervorgeht (auch, ob das Kind die Medikamente nach Anleitung allein nehmen darf). Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung abgeben.

Fremdkörper z.B. Zecken oder Splitter dürfen von den BetreuerInnen nicht entfernt werden. Eine zeitnahe Information an die Eltern wird gegeben.


Feste Abholzeiten

Warum sind feste Abholzeiten Teil der OGGS?

Seit Beginn der Vorbereitungen um die Standbeine der OGGS gibt es Diskussionen um die festen Abholzeiten. Bereits in der Zentralen Projektgruppe wurde dieses Thema unter Beteiligung von Elternvertretern ausgiebig und recht kontrovers erörtert. Kein Wunder also, dass auch nach Start der OGGS diese Frage weiterhin für gewissen Zündstoff sorgt. Schließlich stehen unterschiedliche Interessen einander gegenüber.


Fortbildung + Teamentwicklung

= Schlüssel zu guter Betreuung

Wenn die Schule an einem Tag mal ausfallen sollte, und damit auch die Betreuung, wird es für manche Eltern aufwändig, eine Alternative zu finden. Rechtzeitig angekündigt finden an zwei Tagen pro Jahr Fortbildungs- und Teamentwicklungszeiten für alle Betreuungskräfte der OGGS statt. Warum? Weil es um die Kinder geht.


Konzept Schulassistenz

der Grundschulen Norderstedts und der BEB gGmbH

Die muItiprofessionelle Ausstattung gehört zu den prägenden Merkmalen einer inklusiven Schule. Ein Teilelement dieser Ausstattung bildet die Schulische Assistenz. Ihr Ziel ist es, im Zusammenwirken mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zur Erreichung der pädagogischen Ziele beizutragen. Die Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen, um für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen zu verbessern und dadurch auch die Lehrkräfte zu entlasten.