Medikamentenvergabe
Unsere Eltern sind verpflichtet, uns über notwendige Medikamenteneinnahme ihrer Kinder zu informieren. Grundsätzlich sind die BetreuerInnen nicht berechtigt, Medikamente zu verabreichen. Im Falle einer Dauermedikation (z.B. Insulin) oder bei Notfallmedikamenten (z.B. bei Allergien), die die Einnahme auch am Nachmittag nötig machen, ist vom behandelnden Arzt ein Formular auszufüllen, in dem die Dosierung, der Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Gabe hervorgeht (auch, ob das Kind die Medikamente nach Anleitung allein nehmen darf). Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung abgeben.
Fremdkörper z.B. Zecken oder Splitter dürfen von den BetreuerInnen nicht entfernt werden. Eine zeitnahe Information an die Eltern wird gegeben.