Ochsenzoller Str. 147 22848 Norderstedt Tel. 040 646 63 300 Fax 040 646 63 302 mail@beb-norderstedt.de
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Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Passagen sind Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag. Sie sind gedacht, zur Information beizutragen, Missverständnissen zu begegnen und - wenn möglich - Irritationen aufzulösen sowie Sorgen entgegenzutreten.

 

Nennen oder schreiben Sie uns, wenn etwas unklar geblieben ist. Ihre Fragen haben bereits geholfen, ursprüngliche Planungen weiter zu verbessern.

 

Fragen zur Buchung von Betreuungsmodulen, zum Ablauf, zur Organisation und Gestaltung

1. Sind die angegebenen Entgelte die Preise je Woche oder Monat?

 

Die angegebenen Entgelte sind Monatspreise und sind für
10 Monate zu zahlen (September - Juni).

 

2. Wo kann ich eine Ermäßigung beantragen?

 

Im Juni erhalten Sie die Rechnung für die gebuchten Module. Mit dieser Rechnung gehen Sie ins Rathaus zu Herrn Schröder (Raum 128 / Tel. 040-53595 144), lassen sich beraten bzw. beantragen die Ermäßigung. Diese geben Sie weiter an die BEB gGmbH (Fr. Wiltsche). Anschließend erhalten Sie eine korrgierte Rechnung.

 

3. Kann ich für verschiedene Wochentage verschiedene Module wählen?

 

Für die gewählten Tage können Sie entweder Modul 2 oder Modul 3 oder Modul 4 buchen. Wechsel sind nicht möglich. Allerdings können Sie bei der Buchung der Früh- und Spätbetreuung andere oder weniger Tage wählen.

 

4. Ich will mein Kind ab 7 Uhr in die Betreuung geben. Welches Modul wähle ich?

 

Sie wählen Modul 1a (ab 6:30), aber ihr Kind kann dann gern erst um 7 Uhr kommen. Während des Frühdienstes und während des Spätdienstes sind flexible Komm- bzw. Abholzeiten gegeben.

 

5. Kann ich mein Kind um halb drei abholen, da um 3 Uhr der Ballettkurs anfängt?

 

Feste Abholzeiten um 14, 15 oder um 16 Uhr sind verbindlich, um das Spiel und das Miteinander der Kinder nicht zu stören.

Sie müssten ihr Kind dann bereits um 14 Uhr abholen.

 

6. Kann ich mein Kind um 15 Uhr abholen, auch wenn ich bis 16 Uhr gebucht habe?

 

Das ist möglich. Sicherlich ist es gut, wenn Sie das vorher ankündigen.

 

7. Kann ich das Modul im Laufe des Schuljahres wechseln?

 

In besonderen Ausnahmefällen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist das möglich. Das sieht der Vertrag, der Ihnen vorliegt, auch so vor.

 

8. Wann werden die Kurse bekanntgegeben?

 

Die Kursprogramme erhalten Sie nach unserer Planung ab Mitte Juni. Die Anmeldungen werden dann bis Anfang Juli erfolgen. Ob Ihr Kind den Kurs, den es gewählt hat, besuchen kann, erfahren Sie in der ersten Schulwoche nach den Ferien?

 

9. Wonach wird bei Kursen ausgewählt, wenn zu viele Anmeldungen vorliegen.

 

Grundsätzlich entscheidet das Los. Die Schulleitung kann aus pädagogischen Gründen Kinder setzen.

 

10. Wer ist für Eltern Ansprechpartner im Betreuungsbereich?

 

AnsprechpartnerInnen sind jeweils die zuständigen GruppenbetreuerInnen. Mit ihnen können Sie im Bedarfsfall Gesprächstermnine vereinbaren.

 

11. Ist die Betreuungsleitung erreichbar?

 

Die Betreuungsleitungen sind telefonisch erreichbar und werden auch Sprechstunden anbieten.

 

12. Wonach werden die Betreuungsgruppen zusammengestellt?

 

Soweit möglich wird darauf achtet, dass die Klassenzusammensetzung beibehalten werden kann.

 

13. Warum ist die Betreuung in den Ferien nur von 8 bis 16 Uhr?

 

Die bisherigen Erfahrungen an verschiedenen OGGS zeigen, dass der Bedarf an Frühdienst gering ist und kostenmäßig so kaum zu vertreten ist. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Frühbetreuung in den Ferien dringend benötigen. Wir werden nach Lösungen zumindest für das kommende Frühjahr suchen, wenn sich eine hohe Nachfrage zeigen sollte.

Fragen zur OGGS - Teil 1

 

1. Wird auf Schweinefleisch verzichtet?

 

Ja, gemäß Leistungsverzeichnis wird es kein Schweinefleisch geben.

 

2. Wird vegetarisches Essen angeboten?

 

Es wird nicht explizit vegetarische Küche geboten, aber jede Mahlzeit enthält eine vegetarische Variante..

 

3. Beim pädagogischen Mittagstisch sollen auch Tischsitten und

        gemeinsamerAustausch gepflegt werden. Inwiefern wird die

        Gruppenleitung auch darauf achten, dass alle Kinder

        der Gruppe etwas essen?

 

Die Betreuungspersonen erwarten, dass die Kinder das Essen probieren. Zwang zum Essen wird natürlich nicht ausgeübt. Eltern werden über das Essverhalten der Kinder informiert.

 

4. Muss mein Kind an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen?

 

Nein, auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern dürfen die Kinder selbstverständlich die Hausaufgaben auch zu Hause machen. Es besteht keine Pflichtbeteiligung. Die Kinder werden in dieser Zeit pädagogisch betreut.

 

5. Kann ich mein Kind auch schon um 14 Uhr abholen, wenn ich

        das Modul bis 15 Uhr gewählt habe?

 

Ja, das ist möglich, sollte aber vorher angekündigt werden. Hier sollten die Eltern auch an die Verbindlichkeit der Kinder denken, habe ich meinem Kind zugesagt, dass es bis 15 Uhr spielen kann, dann sollten sich auch die Eltern daran zu halten.

 

6. Wie erfolgt die Aufteilung der Kinder in die Betreuungsgruppen?

 

Kinder aus einer Klasse sollten möglichst in einer Betreuungsgruppe zusammen sein; andererseits sind altersgemischte Gruppen für die Kinder auch interessant. In der Freispielphase können die Kinder auch mit Kindern anderer Gruppen spielen.

 

7. Bleiben die Gruppen über das gesamte Schuljahr unverändert?

 

Grundsätzlich ja. Im Fall ungünstiger Konstellationen in der Gruppenzusammensetzung könnten Änderungen erfolgen.

 

8. Wie werden die Betreuungsräume gestaltet?

 

Jeder Betreuungsraum hat einen Schwerpunkt, sei es zum Toben, Spielen, Chillen oder Basteln. Damit haben die Kinder in der Freispielphase aus einem reichhaltigen Angebot wählen.

 

9. Sind die Gestaltung der Räume und die konkreten Abläufe in allen OGGS

gleich?

 

Nein, jede Schule (Schulleitung und Betreuungsteam) legt auf Basis der Rahmenkonzeption die Abläufe der Betreuung und die Ausgestaltung der Räume für sich fest. So gibt es viele kleine Unterschiede und die Möglichkeit, in den kommenden Monaten und Jahren voneinander zu lernen.

Fragen zur OGGS - Teil 2

 

1. Was heißt Offene Ganztagsschule?

 

Ganztagsschule heißt, dass im Schulbereich auch an Nachmittagen Angebote für die Kinder bestehen, „ Offen“ steht für freiwillig; nur wer will, nutzt die Schulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeit. Wenn sie nicht genutzt wird, geht das Kind wie bisher nach dem Unterricht nach Hause. Anders ist es in Gebundenen Ganztagsschulen; denn dort ist der ganztägige Schultag für alle Schüler verpflichtend, zumindest an drei Tagen in der Woche.

 

2. Findet der eigentliche Unterricht wie bisher nur vormittags statt?

 

Ja, da ändert sich in den Offenen Ganztagsschulen nichts – auch wiederum im Unterschied zu den Gebundenen Ganztagsschulen, wo Unterricht, Freies Spiel und Projekte über den Tag stärker miteinander verzahnt werden.

 

3. Bekommt jeder, der möchte, für sein Kind einen Platz in der Betreuung- auch wenn er nicht arbeitet?

 

Ja, allerdings sei gesagt, dass die Betreuung etwas kostet.

 

4. Was ist der Unterschied zum Hort?

 

Da gibt es eine ganze Reihe von Unterschieden:

 

Erstens bekommt – wie gesagt – jedes Kind, das angemeldet wird, einen Platz.

 

Zweitens findet die Betreuung in Räumen auf dem Schulgelände statt. So können z.B. auch Fachräume der Stadt genutzt werden.

 

Drittens werden Schule und Betreuung enger zusammen arbeiten – zum Nutzen der Kinder; z.B. gemeinsame Konferenzen, Unternehmungen und Planungen.

 

Viertens werden nicht nur ausgebildete pädagogische Fachkräfte – wie jetzt im Hort – die Betreuung übernehmen. Neben den Fachkräften werden geeignete Betreuungskräfte zum Team gehören, die kontinuierlich qualifiziert werden.

 

Fünftens fällt für die Stadt Norderstedt der Zuschuss weg, mit dem das Land Horte unterstützt. Es wird Zeit, dass sich das ändert und das Land sich stärker an der Schulkindbetreuung beteiligt.

 

5. Kann sich jeder einen Betreuungsplatz in der Schule leisten?

 

Für die Eltern kostet die Betreuung der Kinder nicht mehr als die heutige Hortbetreuung. Die Stadt trägt etwa 60% der Kosten. Wer die Entgelte, wie die Elternbeträge heißen, nicht zahlen kann, sollte sich bei der Stadt erkundigen, ob er unter die Sozialstaffel fällt. Keiner sollte aus Kostengründen sein Kind nicht anmelden können.

 

6. Kann sich die Stadt das alles leisten? Warum investiert die Stadt so viel?

 

Es kommen in der Tat hohe Kosten auf die Stadt zu, wenn man sich allein schon die erforderlichen Erweiterungsbauten in den Schulen anschaut. Umso großartiger ist es, dass alle Fraktionen die Entscheidung für die Offenen Ganztagssgrundschulen gemeinsam tragen. Auch um den Haushalt finanziell nicht zu überfordern, werden die Schulen schrittweise zu OGGS entwickelt.

 

Warum die Fraktionen sich einmütig für diese Entwicklung entschieden haben? Weil keiner die Augen verschließt vor der hohen Nachfrage nach Schulkindbetreuung. Es geht darum, dass Eltern Berufstätigkeit und Familie vereinbaren können und keine Sorge haben müssen, dass sie keinen Betreuungsplatz bekommen. Außerdem wird erwartet, dass die Angebote der OGGS zu einem höheren Maß an Chancengleichheit für die Kinder führen - zu mehr Teilhabe, Integration und Förderung.

 

7. Warum wurde dafür das Modell der Offenen Ganztagssgrundschule gewählt und nicht der Ausbau der Horte?

 

Erstens erwartet man, dass die engere Verknüpfung von Schule und Betreuung sich positiv auf die Förderung von Kindern auswirkt. Zweitens arbeiten die Horte ausschließlich mit ausgebildeten Fachkräften. Einmal davon abgesehen, dass es derzeit kaum möglich ist, alle Betreuungsstellen mit ausgebildeten Erzieher/innen zu besetzen, würde dies kurzfristig auch den finanziellen Rahmen der Stadt sprengen. Ziel ist es aber, das Personal insgesamt auszubilden.

 

8. Welche Öffnungszeiten werden die Offenen Ganztagsgrundschulen bieten?

 

Das wird vorrangig vom Bedarf der Eltern abhängen. So wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass es am Morgen eine Frühbetreuung ab 6:30 bis zum Unterrichtsbeginn geben wird. Nachmittags ist das Angebot bis 16 Uhr und als Spätbetreuung bis 17:30 vorgesehen. – von montags bis freitags.

 

9. Was findet außerhalb der Unterrichtszeiten für die Kinder statt?

 

Nach dem Unterricht finden Freies Spiel und Mittagessen statt. Wir nennen das den pädagogischen Mittagstisch, denn es wird dabei nicht nur um die Verpflegung der Kinder gehen, sondern auch darum, dass gewisse Tischsitten und ein positives Miteinander beim Essen gepflegt werden.

 

Anschließend ist Hausaufgabenbetreuung angesagt und dann Freies Spiel, das heißt die Kinder entscheiden, was sie spielen und tun möchten. Sie werden dabei betreut und sicherlich hier und da auch ermuntert und angeregt.

 

Ab 14 Uhr werden zusätzlich Kurse angeboten, sei es sportlicher, künstlerisch-handwerklicher oder musischer Art. Für diese Kurse kann man sich jeweils für ein Halbjahr anmelden.

 

Übrigens: Die Kurse können gegen ein geringes Entgelt auch von Kindern besucht werden, die sonst nicht für den Ganztagsbereich angemeldet sind und insofern von zu Hause in die Schule kommen, um an den Kursen teilzunehmen.

 

10. Wer bietet Kurse an?

 

Wer Attraktives für Kinder anbietet und eine Neigung hat, mit Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren zu arbeiten, ist herzlich willkommen, sein Angebot vorzustellen. Es sind Sportvereine oder die Musikschule, die entsprechende Kurse anbieten. Ebenso sind es Eltern oder interessierte Bürger, die bestimmte Fertigkeiten einbringen und Kurse wie Fahrrad-reparieren, Weben, Tanzen oder Schach-spielen anbieten.

 

Kursleiter/innen sind freie Mitarbeiter/innen und erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar pro Stunde.

 

11. Sind Kurse das Gleiche wie die Arbeitsgemeinschaften, die heute schon angeboten werden?

 

Nein, Arbeitsgemeinschaften werden nur von Lehrkräften durchgeführt und sind Teil ihres Stundenkontingents. Auch weiterhin werden Arbeitsgemeinschaften angeboten; sie sind – wie der Unterricht selbst – natürlich kostenfrei.

 

12. Was ist für die Ferien vorgesehen?

 

Viele Eltern sind auch während der Schulferien darauf angewiesen, dass ihre Kinder gut betreut werden. Darum wird acht Wochen Ferienbetreuung angeboten, wochenweise flexibel wählbar.

 

Es wird sicherlich eine besondere Aufgabe sein, für die Ferienzeit attraktive Angebote zu entwickeln, damit die Zeit nicht nur auf dem Schulgelände verlebt wird.

 

 

13. Können Eltern den Betreuungsumfang vor und nach dem Unterricht flexibel entsprechend ihrer Bedürfnisse wählen?

 

Je flexibler die Wahlmöglichkeiten, desto schwieriger ist der Einsatz der Betreuungskräfte zu steuern und desto teurer wird der Personaleinsatz, wenn man nicht zugleich flexible Arbeitszeiten vereinbart.

 

Außerdem: Je flexibler alles gestaltet wird, desto schwieriger wird eine sinnvolle Betreuungsarbeit, das Spielen in Gruppen. So kann es nicht sein, dass ein ständiges Kommen und Gehen das Gruppengeschehen stört.

 

In der konzeptionellen Vorbereitung des Vorhabens wurde ein wirklich guter Kompromiss gefunden: Eltern können wählen, ob sie ihre Kinder für drei, vier oder fünf Tage die Woche anmelden und ob ihre Kleinen nur bis 14 Uhr oder bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr bleiben. Ergänzend können sie entscheiden, ob sie noch Früh- und / oder Spätbetreuung wünschen.

 

14. … und was zu zahlen ist, hängt vom Umfang der Betreuung ab …

 

Richtig. Es werden Module gebucht, die jeweils eine der eben genannten Betreuungszeiten beinhalten. Jedes Modul hat seinen Preis – nicht mehr als Eltern heute für die Hortbetreuung zahlen.

 

Was die Gesamtkosten der Betreuung betrifft, so werden die Elternentgelte nur etwa 40% ausmachen. Den Löwenanteil von trägt wie gesagt die Stadt.

 

15. Wie wurden Eltern bei der Entscheidung beteiligt?

 

Es gibt bestimmte Rahmenbedingungen für alle Offenen Ganztagsgrundschulen Norderstedts. Dadurch wird zugleich auch eine Chancengleichheit für alle Schulen gewährleistet.

 

Dieser Rahmen wurde - als Entwurf für die politischen Gremien Norderstedts -   in einer Zentralen Projektgruppe erarbeitet. Teilnehmer dieser Projektgruppe waren und sind: Elternvertreter/innen von Schulen, Horten und Elternbetreuungen, die Schulrätin, drei Schulleiterinnen, Vertreter/innen der Erzieher und Elternbetreuerinnen, die Stadt Norderstedt sowie das „Kita-Werk Niendorf“ und der Norderstedter „Verein der Kinder wegen“ als Träger der heutigen nicht-städtischen Horteinrichtungen.

 

Außerdem haben lokale Projektgruppen an den Schulen die konkrete Ausgestaltung vorbereitet. Der Rahmen lässt viel Raum für die spezifischen Schwerpunkte, Erfahrungen und Anforderungen wie z.B. hinsichtlich Betreuungsformen, Schulgestaltung und Kursangeboten, Elternvertreter/innen werden als aktive Teilnehmer in den lokalen Projektgruppen benötigt, denn nur so entsteht etwas, was mit den Bedürfnissen von Eltern und Kindern übereinstimmt.

 

16. Wer ist verantwortlich für die einzelne Ganztagsschule, für Unterricht und Betreuung?

 

Die letztendliche inhaltliche Gesamtverantwortung hat die Schulleitung. Das stellt sicher, dass es auch weitergehende Verzahnungen von Unterricht und Angeboten am Nachmittag geben wird.

 

Liegt der spezifische Schwerpunkt einer Schule beispielsweise im künstlerisch-handwerklichen Bereich, so können besondere Angebote dazu auch am Nachmittag stattfinden.

 

Oder ein weiteres Beispiel: Ein besonderer Förderbedarf mehrerer Kinder wird im Unterricht erkannt; nun können entsprechende Unterstützungsmaßnahmen für den Nachmittag konzipiert werden.

 

Bei den Schulleitungen liegt damit auch eine besondere Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass zwischen allen Beteiligten – Lehrer/innen, Sekretariat, Hausmeister und jetzt auch Erzieher/innen, Betreuungskräften sowie Anbietern von Kursen - eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, gemeinsame Besprechungen und Aussprachen erfolgen.

 

17. Wer aber organisiert alles, die Anstellung und Leitung von Erzieher/innen und Betreuungskräften, die Anmeldeverfahren, die Kurse, die Weiterentwicklung und Realisierung von Betreuungskonzepten und und …?

 

Das ist Aufgabe der BEB in Norderstedt gGmbH. Bei der BEB sind die Mitarbeiter/innen, die die Betreuungsarbeit an den Schulen übernehmen, angestellt. Sowohl die Organisation des Mittagstisches als auch die Hausaufgabenbetreuung, die Vereinbarungen bzw. Verträge mit Kursleitern, die Abrechnungen, die Kooperation und Zusammenarbeit mit den Schulleitungen – all das ist Aufgabe der BEB.

 

18. Wann wird „meine“ Schule Offene Ganztagsgrundschule?

 

Es gibt einen Plan für die Entwicklung der Norderstedter Grundschulen. Danach starten im August diesen Jahres die Grundschule Friedrichsgabe, in 2013 die GS Glashütte, in 2014 die GS Heidberg, die GS Falkenberg und die GS Gottfried-Keller-

Straße, in 2015die GS Immenhorst. Bis 2020 folgen die weiteren 6 Grundschulen der Stadt.

 

19. Bleiben Horte und Elternbetreuungen erhalten?

 

Bis zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule bleiben die Horte und Elternbetreuungen unverändert bestehen. Dann werden sie integriert in die Offene Ganztagsgrundschule und den Mitarbeiter/innen wird angeboten, ihre Arbeit in der Offenen Ganztagsgrundschule fortzusetzen.

Aktuelles

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Woche für unsere Betreuungs-einrichtungen an den Offenen Ganztags-grundschulen.

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Pädagogische Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit für 16 - 18 Std./

Woche für unsere Betreuungs-einrichtungen an den Offenen Ganztags-grundschulen.

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Interesse an einem

Freiwilligen Sozialen Jahr ab
01.08. / 01.09.2023?

Wer interessiert ist, als FSJler/in im Rahmen der OGGS zu arbeiten und zu lernen, kann sich gern bei uns über Näheres erkundigen oder hier unseren Flyer Freiwilliges Soziales Jahr anschauen!

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Hier

finden Sie

die Telefonnummern der Betreuungen an den Grundschulen und hier an den weiterführenden Schulen

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Kontakt

Geschäftsstelle

Tel.  040 646 63 300

Fax  040 646 63 302

mail@beb-norderstedt.de

 

Steffen Liepold

Geschäftsführung

Tel. 040 - 646 63 300

Fax 040 - 646 63 302

s.liepold@beb-norderstedt.de

 

Frauke Wiltsche 

Leitung der Geschäftsstelle

Tel. 040 - 646 63 300

Fax 040 - 646 63 302

Mobil 0151 213 28 639

f.wiltsche@beb-norderstedt.de

 

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