Juli 2020 - Aktuelle Information der Stadt Norderstedt über die Elternbeiträge und Verpflegungsgeld für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Sie erhalten das Schreiben über die Schule oder auch hier im Download:
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Sie erhalten von uns nach der Anmeldung Ihres Kindes in der Betreuung einen Bescheid, der die anstehenden Beträge für die Betreuung und Verpflegung ausweist. Anschließend können Sie eine Ermäßigung erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür für Sie zutreffen. (Es gilt die Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die KiTas). Anträge dazu finden Sie unter diesem Link oder erhalten Sie im Rathaus Norderstedt, Fachbereich KiTas, Rathausallee 50. (Tel. 040/ 53595 0).
Darüber hinaus können Sie ggfs. beim Jobcenter eine Bildungskarte (BuT - Bildung und Teilhabe) beantragen, die Sie für die Verpflegung nutzen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Erstbeantragung einer Ermäßigung den Kostenbescheid benötigen.
Laden Sie sich hierzu den Bescheid über Ihr Elternportal unter "Meine Dokumente" (Schuljahr 2023/2024!) für den Monat September 2023 herunter.