19.02.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass der disziplinierte und respektvolle Umgang eine positive Entwicklung genommen hat und das am Montag, 22.02.2021 Ihre Offene
Ganztagsgrundschule wieder den Präsenzunterricht anbieten darf. Für uns bedeutet das, dass wir die Betreuung für alle angemeldeten Kinder wieder aufnehmen dürfen und Sie dabei
unterstützen, zu einem „normalen“ Schulalltag zurück zu kehren.
Wir hatten Sie bereits im Januar darüber informiert, dass wir den Beitrag für Januar 2021 in Gänze und für Februar 2021 anteilig nicht erheben werden. Demnach werden wir
die Kosten für die verbliebene Woche im Februar 2021 zusammen mit dem Beitrag für März 2021 Anfang des Monats einziehen.
Die Eltern mit einem Überweisungsauftrag erhalten von uns einen Bescheid über die entstandenen Betreuungskosten für den Februar 2021. Wir möchten Sie bitten bei der
nächsten Überweisung, das Guthaben, dass Sie evtl. durch den einen bereits geleisteten Beitrag für Februar 2021 bei uns haben entsprechend abzuziehen. – Bitte melden Sie sich auch gerne, wenn Sie
hierzu Fragen haben.
Leider können wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Zusage für die Kursangebote machen. Wir erwarten hierzu zeitnah eine Meldung aus dem Ministerium und werden Sie
unverzüglich informieren. Wir hoffen sehr, dass wir die Angebote wie geplant anbieten können!
Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Unterstützung.
Bleiben Sie und Ihre Familie gesund!
Ihr BEB-Team
07.01.2021
Information zum aktuellen Stand: Notbtreuung vom 11.01.2021 bis 31.01.2021
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen ein friedliches und gesundes neues Jahr. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familie in den Ferien Kraft und Ruhe tanken konnten.
Leider beginnt auch dieses Jahr wieder mit Veränderungen und Einschränkungen und verlangt uns allen weiterhin viel ab. Wir freuen uns jedoch Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Beiträge für Januar 2021 nicht erheben werden. Die Eltern, die den Beitrag bereits geleistet haben, werden die Beträge für Januar 2021 zurückerstattet. Bitte haben Sie Verständnis, wenn dies etwas dauern wird. Wir planen die Rückerstattung bis Ende Januar 2021 abgeschlossen zu haben.
Aufgrund der Informationen vom Bildungsministerium vom 06.01.2021 wird die BEB ab dem 11.01.2021 wieder eine Notbetreuung anbieten. Die Notbetreuung können Sie in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können, arbeitet. Siehe auch:
Bitte übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Sofern Sie diese Bescheinigung bereits im Frühjahr 2020 übermittelt haben und sich keine Veränderung ergeben hat, ist es nicht erforderlich.
Die anhaltende Pandemie fordert von uns einiges ab, wir sind jedoch zuversichtlich, dass der Zusammenhalt und die Solidarität nicht abnimmt und wir weiterhin positiv in die Zukunft blicken.
Wir werden auch in der Notbetreuung unsere pädagogische Arbeit beibehalten und Ihren Kindern die Zeit so abwechslungsreich wie möglich zu gestalten.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr BEB-Team
Information für Eltern zuk. Erstklässer finden Sie hier...
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Bildung in der außerunterrichtlichen Betreuung an den Offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) und weiterführenden Schulen (OGS)
Bildung-Erziehung-Betreuung (BEB) ist Name und Herausforderung unseres Auftrages. Dabei nimmt die Bildung einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein.
Die Leitungen der offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) und der weiterführenden Schulen (OGS) widmen sich mit ihren Teams in den nächsten zwei Jahren intensiv dem Bildungsauftrag am Nachmittag. Wir möchten ebenso wie am Vormittag eine Bildungsumgebung schaffen, die es jedem Kind ermöglicht, sich durch Eigenaktivität zu bilden. Unser Ziel ist es, dass das Kind befähigt wird, sich in der zukünftigen Welt gut zurechtzufinden.
Die Bildungsschwerpunkte in den Betreuungszeiten sind andere als während des Unterrichts mit strukturierten Lerneinheiten. Dabei fördert der zeitlich erweiterte Rahmen der OGGS/OGS zusätzliche Bildungserfahrungen. Durch Entscheidungsfreiräume können Kinder besonders ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit sowie ihre sozialen Kompetenzen stärken. Bildung am Nachmittag bedeutet ein ganzheitliches, an der Lebenswelt und realen Situationen orientiertes Lernen, das die Selbstständigkeit der Kinder zulässt, herausfordert und unterstützt.
Dazu erarbeiten die Teams in Workshops konkrete Ideen, wie angemessene Zeiträume am Nachmittag für die Kinder geschaffen werden, die sie in eigener Entscheidung ausfüllen können. Wir überdenken, welche Zeitstrukturen zu bewahren oder zu verändern sind. Welche Angebote sollten ausgebaut, reduziert oder neu entwickelt werden? Dabei stehen Neugier, intrinsische Motivation und aktive Beteiligung der Kinder im Mittelpunkt der Bildungsförderung. Die SchülerInnen werden beispielsweise an der Raumgestaltung und an der Planung der Aktivitäten am Nachmittag beteiligt. Ihre Fragen sind für unsere pädagogischen Mitarbeiter Impulse zum gemeinsamen Forschen und Entdecken, um entsprechende Lernumgebungen mit vielfältigen Angeboten zu schaffen, bei denen die kindliche Selbstbildung im Vordergrund steht.
Durch die intensive Beschäftigung und konkrete Umsetzung des Bildungsauftrags möchte die BEB die Qualität des Betreuungsbereiches und damit des Ganztags an allen Standorten stärken.
Bildquelle: Wort-Werkstatt Claudia Blume
Der Gesetzgeber verpflichtet uns als Unternehmen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Uns ist es ein großes Anliegen dem nachzukommen.
Die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit hat in der BEB einen sehr hohen Stellenwert. Mit dem BEM wollen wir unsere Beschäftigten individuell bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess unterstützen. Darüber hinaus möchten wir präventiv allen Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterfürsorge bei Bedarf diese Maßnahme ermöglichen.
Seit 2016 sind an den Norderstedter Grundschulen Schulassistenzen erfolgreich im Einsatz.
Damit das Konzept der Inklusion an den einzelnen Grundschulen bestmöglich umgesetzt werden kann, wurden Schulassistenzen zur Unterstützung der Lehrkräfte an den Grundschulen eingesetzt. Durch den Einsatz der Schulassistenzen können die Schülerinnen und Schüler besser und individueller unterstützt werden, so daß für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen verbessert und dadurch auch die Lehrkräfte entlastet werden.
Somit können auch der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule erleichtert und die präventive Arbeit an den Schulen wirksamer gestaltet werden.
Das komplette Konzept Schulassistenz in Norderstedt finden sie hier.
Sie erhalten im Falle eines witterungsbedingten Schulausfalls alle erforderlichen Information über die Hotline 0800 / 18 27 271 oder http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html
Die Betreuung an der jeweiligen OGGS findet in diesen Fällen ebenfalls eingeschränkt statt:
Betreuung ab 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Es findet kein Spätdienst statt und es gibt kein Mittagessen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr BEB Team